
Bangkok, Thailand - In den letzten Jahren hat Thailand einen signifikanten Zustrom ausländischer Arbeitskräfte erlebt, sowohl mit als auch ohne Arbeitserlaubnis. Um die Einhaltung der Steuerbestimmungen sicherzustellen, sind Ausländer, die in Thailand arbeiten, verpflichtet, die Formulare zur persönlichen Einkommensteuer P.N.D.90 und P.N.D.91 über das Wonderfulpackage-System einzureichen. Für ausführlichere Informationen und Anleitungen zu diesem Thema besuchen Sie bitte die offizielle Website des thailändischen Finanzministeriums.
Bangkok, Thailand - In den letzten Jahren hat Thailand einen erheblichen Zustrom ausländischer Arbeitskräfte erlebt, sowohl mit als auch ohne Arbeitserlaubnis. Um die Einhaltung der Steuervorschriften sicherzustellen, müssen Ausländer, die in Thailand arbeiten, die Einkommensteuerformulare P.N.D.90 und P.N.D.91 über das Wonderfulpackage-System einreichen. Für detailliertere Informationen und Anleitungen besuchen Sie bitte die offizielle Website der thailändischen Finanzbehörde.
Was Sie über die Einkommensteuerpflichten für Ausländer in Thailand wissen müssen:
Zwei Hauptquellen des Einkommens
1. Geld, das durch Arbeit in Thailand verdient wird
2. Geld, das durch Geschäftstätigkeiten in Thailand verdient wird
3. Geld, das durch die Geschäftstätigkeit des Arbeitgebers in Thailand empfangen wird
4. Geld, das aus Vermögenswerten innerhalb Thailands stammt
Residency-Prinzipien:
Individuen können der thailändischen Einkommensteuer unterliegen, wenn sie in eine dieser Kategorien fallen:
1. Personen mit Einkommen, das durch Arbeit im Ausland erzielt wird
2. Personen mit Einkommen, das durch Geschäfte im Ausland generiert wird
3. Personen mit Einkommen, das aus Vermögenswerten im Ausland stammt
Bedingungen für die Besteuerung:
Um in Thailand einkommensteuerpflichtig zu sein, müssen Einzelpersonen die folgenden Bedingungen erfüllen:
1. Das Einkommen muss im selben Steuerjahr nach Thailand gebracht werden.
2. Die Person muss sich in Thailand aufhalten, was bedeutet, dass sie im Steuerjahr insgesamt 180 Tage oder mehr im Land verbringt, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

Kriterien für die Steuerzahlung für Ausländer mit Einkommen aus Beschäftigung in Thailand:
Für ausländische Arbeitnehmer, die P.N.D.90 einreichen müssen:
Einzelpersonen ohne Ehepartner, deren Einkommen im vorherigen Steuerjahr 30.000 Baht überschritt, müssen bis März des folgenden Jahres eine Einkommensteuererklärung (P.N.D.90) einreichen.
Einzelpersonen mit Ehepartner, deren Einkommen im vorherigen Steuerjahr 60.000 Baht überschritt, müssen ebenfalls P.N.D.90 einreichen.
Für ausländische Arbeitnehmer, die P.N.D.91 einreichen müssen:
Einzelpersonen ohne Ehepartner, deren Einkommen im vorherigen Steuerjahr 50.000 Baht überschritt, müssen bis März des folgenden Jahres eine Einkommensteuererklärung (P.N.D.91) einreichen.
Einzelpersonen mit Ehepartner, deren Einkommen im vorherigen Steuerjahr 100.000 Baht überschritt, müssen ebenfalls P.N.D.91 einreichen.
Egal ob Sie thailändischer Staatsbürger oder Ausländer sind, wenn Sie Einkommen im Ausland erwirtschaften und dieses im selben Steuerjahr nach Thailand bringen und sich mindestens 180 Tage in Thailand aufhalten, sind Sie verpflichtet, in Übereinstimmung mit den thailändischen Steuergesetzen Einkommensteuer zu zahlen.

Diese Steuerregelung zielt darauf ab sicherzustellen, dass Personen, die in Thailand arbeiten und Einkommen erzielen, ihren Steuerpflichten nachkommen, um zur Einnahme- und Finanzpolitik des Landes beizutragen. Ausländische Arbeitnehmer sind dazu angehalten, sich mit diesen Anforderungen vertraut zu machen und die notwendigen Steuererklärungen abzugeben, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Für detailliertere Informationen und Unterstützung bei der Steuererklärung beziehen Sie sich bitte auf https://www.rd.go.th/english/6045.html
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